Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB)
für den Musikunterricht

  1. Allgemeines

    Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
     

  2. Ferien

    An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Hamburg für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
     

  3. Unterrichtsausfall/Krankheit

    Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln.
    Eine Absage der Unterrichtsstunde ( im Vertrag ) durch die Schülerin / den Schüler soll 48 Stunden vor dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen. Durch die Schuld des Schülers versäumte bzw. abgesagte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet.
    Die Absage der Einzelstunden ( ohne Vertrag ) muss bis zu 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Ansonsten verfällt die Unterrichtseinheit ohne Anspruch auf Erstattung.
    Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
    Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin / des Schülers
    oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen.

    Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an.
    Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet.

     

  4. Honoraranhebung

    Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
     

  5. Zahlungsverzug

    Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.
     

  6. Kündigung

    Die Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung möglich.
     

  7. Gutscheine

    Gutscheine sind nicht auf andere Personen übertragbar und ihr Wert wird nach Ablauf der gesetzlichen Rückgabefrist ( 14 Tage nach Geldeingang ) nicht erstattet.
    Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.